Finalsan® AF 'GierschFrei', 750 ml (1 L / € 23,99) Bestellnummer 7713450
Finalsan® AF 'GierschFrei', 750 ml
Anwendungsfertiger Spezialunkrautvernichter gegen Problemkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm. Wirkt bis in die Wurzel! Schnell sichtbare Wirkung in wenigen Stunden. Kraftvoll mit 2fach-Wirksystem.
Biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und schonend für Haustiere, Bienen (NB 6641) und Igel.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Wirkstoff:
31,02 g/l (3,08 % w/w) Pelargonsäure
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Z
4,95 g/l (0,49 % w/w) Maleinsäurehydrazid
Kontaktherbizid; Flüssigkeit zur unverdünnten Anwendung.
Zulassungsinhaber: W. NEUDORFF GMBH KG
Zulassungs-Nr.: 006177-60
Giftnotruf Berlin
Telefon 030 30686-790
Produktleistung: Anwendungsfertiger Spezialunkrautvernichter gegen Problemkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm.
Produktnutzen: Wirkt bis in die Wurzel! Schnell sichtbare Wirkung in wenigen Stunden. Kraftvoll mit 2fach-Wirksystem.
Anwendungszeitraum: Februar - November
Gebrauch:
Der Geruch von Finalsan AF GierschFrei ist wirkstoffspezifisch und nach kurzer Zeit nicht mehr
wahrnehmbar.
Wirkungsspektrum:
Finalsan AF GierschFrei wirkt gegen viele wichtige Unkräuter wie z.B. Löwenzahn,Wegerich-Arten,
Gräser, Vogelmiere, Brennnessel und Distel. Die Wirkung ist bereits nach einem Tag sichtbar.
Außerdem werden Moose und Algen bekämpft. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
Nicht zur Beseitigung von Unkräutern und Moos in Rasenflächen geeignet, da alle grünen
Pflanzenteile abgetötet werden.
Neupflanzung nach Anwendung von Finalsan AF GierschFrei:
Flächen, die mit Finalsan AF GierschFrei behandelt wurden, sollten einen Tag lang nicht bearbeitet
werden, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Neupflanzungen können bereits
2 Tage nach Behandlungen durchgeführt werden. Neuaussaaten können 14 Tage nach der Spritzung
vorgenommen werden.
Materialverträglichkeit:
Das Mittel hinterlässt auf Verbundsteinpflaster, Basaltpflaster und Waschbeton keine rostbraunen
Flecken. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen
rasch wieder. Bei anderen Materialien Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung
auf Kunstharzplatten. Kontakt mit kupfer- und zinkhaltigen Ober flächen vermeiden. Bei Kontakt mit
Messingteilen kann es zur Ausbildung von Belägen kommen.
Umweltaussage: Biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und schonend für Haustiere, Bienen (NB 6641) und Igel.
Sonstiges: Fläche kann nach dem Antrocknen sofort wieder betreten werden.
Zulassungsgebiete: Gegen Giersch und ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Algen und Moose unter Zierpflanzen und Ziergehölzen im Freiland. Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Algen und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Nichtkulturland.
Absolutes Anwendungsverbot:
Nur für das Anwendungsgebiet Nichtkulturland: der Einsatz des Produktes in diesem Bereich ist genehmigungspflichtig, d.h. vor Anwendung muss eine Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung eingeholt werden.
Anwenderschutz:
Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges
Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die
persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu
beachten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Umweltschutz/
Anwendungsbestimmungen:
Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder
Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich
eingestuft (B4). Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder
Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt
auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und
Abwasserkanäle.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6
Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen
ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-,
Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen
gehören. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder
Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß
Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.
Gefahrenhinweise:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
Information zur Bienengefährlichkeit: NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
Gefahren- und Sicherheitshinweise: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
llgemeine Hinweise: Bei Unfall oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen: Für Frischluft
sorgen. Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen. Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen und gründlich mit
Wasser ausspülen. Nach Verschlucken: Bei auftretenden Beschwerden Arzt aufsuchen. Hinweise für
den Arzt: Symptomatische Behandlun
Entsorgung:
Nur vollständig entleerte Packungen gehören in die Wertstoffsammlung. Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Lagerung:
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Vor Frost schützen.
Entsorgung: Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise
beseitigt werden. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei
den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um
Auskunft bitten
> Hinweise zur Verwendung (Sicherheitsdatenblatt)
> CLP-Kennzeichnungsetikett
> Gebrauchsanweisung
Hersteller: W. Neudorff GmbH KG, An der Mühle 3, 31860 Emmerthal
Düngegaben
Tipp Unbedenklich für Mensch und Tier, sowie biologisch abbaubar. Wirkstoff: 31,02 g/l (Gramm pro Liter) Pelargonsäure. 4,95 g/l Maleinsäurehydrazid. Inhalt: 750 ml. Ausreichend für bis zu 25 qm (Einzelpflanzenbehandlung). Geruch: der Geruch von Finalsan 'GierschFrei' ist wirkstoffspezifisch und nach kurzer Zeit nicht mehr wahrnehmbar. Tiere: können nach Antrocknen des Mittels wieder in den Garten. Anwendungszeitraum: 'GierschFrei' kann vom zeitigen Frühjahr bis zum späten Herbst eingesetzt werden. Die Mindesttemperatur bei Anwendung sollte +10°C betragen. Anwendungsgebiete: von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbiete sind: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Giersch und Ackerschachtelhalm. Moose und Algen unter Zierpflanzen/Ziergehölzen auf Wegen und Plätzen mit Holzgwächsen im Nichtkulturland.
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